Abrechnung

Abrechnung

Zusatzversicherungen

Private oder gesetzliche Versicherungen bieten Zusatzversicherungen für ärztliche Homöopathie an, auch wenn Sie gesetzlich versichert sind. Beachten Sie bitte beim Abschluss von Zusatzversicherungen, dass sie sich auf Leistungen von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder Naturheilverfahren und Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehen. Falls bei ihrer Versicherung die Homöopathie im Rahmen einer Zusatzversicherung Naturheilverfahren erstattet wird, kann ich diese auch abrechnen, da ich sowohl die Zusatzbezeichnung Homöopathie als auch Naturheilverfahren tragen darf.

Rechnungen nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung darf ich nicht erstellen.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Als Privatarzt nehme ich nicht an den Sonderverträgen gesetzlicher Krankenversicherungen zur Homöopathie teil, das bedeutet ich kann nicht mit gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Es besteht jedoch inzwischen die Möglichkeit, dass auch gesetzlichen Krankenversicherung einen Anteil der homöopathischen Behandlung auf Kulanz erstatten.

Fragen Sie dazu bei Ihrer Krankenkasse nach.
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